Warum diese Seiten?
Ein möbliertes Zimmer ab 395 € all-in ist bezahlbar — und mit den richtigen Zuschüssen zahlst du oft nur einen Teil selbst. Hier steht, welche Hilfen es für Studierende, Praktikanten und Berufsstarter gibt, wer sie bekommt und wie du sie beantragst. Ohne Fachchinesisch — und mit dem, was zählt: konkreten Beträgen, Stand 2026.
Direkt zu deiner Situation
Häufige Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für Studierende, die ausziehen?
Die wichtigsten: BAföG (bis 992 €/Monat, halb geschenkt), Wohngeld (wenn BAföG dem Grunde nach ausscheidet), Stipendien wie das Deutschlandstipendium (300 €/Monat) und Kindergeld, das im Erststudium bis 25 weiterläuft. Dazu Werkstudentenjob und als Kredit-Baustein der KfW-Studienkredit.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja — BAföG + Deutschlandstipendium + Minijob bis 603 €/Monat sind z. B. voll kombinierbar. Nur BAföG und Wohngeld schließen sich aus, und Verdienst über den Freibeträgen wird angerechnet.
Gelten die Hilfen für ein möbliertes WG-Zimmer?
Ja. Ein WG-Zimmer mit Mietvertrag auf deinen Namen zählt als eigene Unterkunft — beim BAföG gibt es dafür die volle Wohnpauschale von 380 €. Die All-in-Miete macht Anträge einfach: ein Betrag, keine Nebenkostenabrechnung.
Ich bin Azubi — wo finde ich meine Themen?
Im Hub Ausbildungshilfe: BAB mit Rechner und 13-Kapitel-Tutorial, Wohngeld, Mietübernahme durch den Betrieb, Kaution und mehr.