Kurz gesagt
Gefördert wird, wer eine Erstausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Vollzeit absolviert, bei Studienbeginn unter 45 ist und dessen Bedarf nicht durch Eltern- oder Eigeneinkommen gedeckt ist. Master zählt als förderfähig, wenn er auf dem Bachelor aufbaut.
Die Checkliste
- ✓Staatsangehörigkeit/Status: Deutsche, EU-Bürger mit Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthalt, und Nicht-EU-Bürger mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit der Eltern).
- ✓Erstausbildung: Bachelor plus konsekutiver Master sind förderfähig; ein Zweitstudium in der Regel nicht.
- ✓Altersgrenze: unter 45 bei Beginn des Studienabschnitts — mit Ausnahmen (Kindererziehung, zweiter Bildungsweg).
- ✓Leistungsnachweis: ab dem 5. Fachsemester verlangt das Amt einen Nachweis über den üblichen Studienfortschritt (§ 48 BAföG). Seit der Reform 2024 gibt es ein „Flexibilitätssemester", das den Nachweis um ein Semester verschieben kann.
- ✓Vermögen: 15.000 € Freibetrag unter 30, 45.000 € ab 30 — Auto und Rücklagen zählen mit.
- ✓Fachrichtungswechsel: bis zum Ende des 2. Semesters (Bachelor) meist unschädlich; danach braucht es einen wichtigen Grund.
Typische Ablehnungsgründe — und was dann?
Die häufigsten Gründe: Elterneinkommen über den Freibeträgen, Förderungshöchstdauer überschritten, fehlender Leistungsnachweis. Wichtig: Wer dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hat, kann oft Wohngeld beantragen — der Ablehnungsbescheid ist dafür das zentrale Dokument. Alternativen: KfW-Studienkredit, Stipendien, Werkstudentenjob.
Stand September 2026, ohne Gewähr — verbindlich entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung.
Häufige Fragen
Bekomme ich BAföG im Master?
Ja, wenn der Master auf deinem Bachelor aufbaut (konsekutiv) und du bei Beginn unter 45 bist. Der Master gilt als Teil der Erstausbildung.
Was passiert nach der Regelstudienzeit?
Die Förderung endet grundsätzlich mit der Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit). Verlängerung gibt es u. a. bei Krankheit, Kindererziehung, Gremienarbeit oder Behinderung — und dann greift ggf. Studienabschlusshilfe als verzinsliches Bankdarlehen. Danach kann Wohngeld eine Option sein.
Zählt das Einkommen meiner Eltern immer?
Fast immer — außer beim elternunabhängigen BAföG, z. B. nach mehrjähriger Erwerbstätigkeit nach einer Ausbildung oder wenn du bei Studienbeginn 30 oder älter bist.
Wie streng ist der Leistungsnachweis?
Verlangt wird der übliche Leistungsstand nach 4 Semestern — meist per ECTS-Bescheinigung der Hochschule. Wer knapp dran ist, kann das Flexibilitätssemester nutzen oder Gründe (Krankheit etc.) geltend machen.