Dein BAföG in 30 Sekunden geschätzt
Unverbindliche Schätzung nach den Sätzen 2026 — verbindlich rechnet nur das Amt für Ausbildungsförderung.
Vereinfachtes Modell: Bedarf nach § 13/13a BAföG (Sätze 2026); Nebenjob bis 603 €/Monat anrechnungsfrei, darüber pauschal 80 % angerechnet; Elterneinkommen: Freibetrag 2.540 € + 730 € je Geschwisterkind, vom Rest werden 50 % (+ 5 % je Geschwisterkind) freigestellt, der Rest angerechnet. Zusatzfreibeträge, Vermögen und Sonderfälle sind nicht abgebildet.
So liest du das Ergebnis
Schon 50 € BAföG im Monat lohnen sich: Die Hälfte ist geschenkt, und der Bescheid öffnet Türen zu weiteren Vergünstigungen (z. B. Befreiung vom Rundfunkbeitrag). Liegt deine Schätzung bei 0 €, heißt das nicht automatisch „kein Anspruch" — Zusatzfreibeträge und das tatsächlich bereinigte Einkommen kennt nur das Amt. Im Zweifel: Antrag stellen, kostet nichts.
Sätze Stand September 2026 (29. BAföGÄndG). Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich rechnet das Amt für Ausbildungsförderung.
Häufige Fragen
Wie genau ist die Schätzung?
Sie bildet Bedarf und die zwei wichtigsten Anrechnungen vereinfacht ab. Nicht enthalten: Vermögensprüfung, Sozialpauschalen im Detail, Aktualisierungsanträge, elternunabhängiges BAföG. Als Daumenwert taugt sie — als Bescheid nicht.
Was ändert sich 2027?
Beschlossen ist die Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 € zum 01.04.2027 — der Höchstsatz stiege auf rund 1.075 €. Der Rechner wird aktualisiert, sobald das Gesetz verkündet ist.
Zählt mein Werkstudentenjob?
Ja, aber erst oberhalb von rund 603 €/Monat im Durchschnitt des Bewilligungszeitraums. Ein Minijob neben dem Studium kostet dich kein BAföG.