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Studienhilfe · Ratgeber

BAföG: Der wichtigste Baustein der Studienfinanzierung

Bis zu 992 € im Monat, die Hälfte davon geschenkt — und die Darlehenshälfte ist auf 10.010 € gedeckelt. Was BAföG ist, wer es bekommt und warum sich der Antrag fast immer lohnt.

BAföG in 30 Sekunden

BAföG ist die staatliche Förderung für Studierende. Der Höchstsatz liegt 2026 bei 992 €/Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 137 € Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag). Die Hälfte ist Zuschuss und muss nie zurückgezahlt werden; die andere Hälfte ist ein zinsloses Staatsdarlehen, gedeckelt auf maximal 10.010 € — egal wie lange du gefördert wirst. Wie viel du bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern und deinem eigenen Einkommen ab.

Die Eckdaten 2026

Geplant: Erhöhung 2027

Die Bundesregierung hat im August 2026 eine BAföG-Reform beschlossen: Zum 01.04.2027 soll die Wohnpauschale von 380 € auf 440 € steigen — der Höchstsatz läge dann bei rund 1.075 €. Bis zur Verkündung gilt das aktuelle Recht. Praktisch für dich: Die Early-Bird-Zimmer im A23 werden zum 01.08./01.09.2027 frei — die höhere Wohnpauschale würde genau zu deinem Einzug greifen.

BAföG und das A23

Für den Antrag brauchst du einen Mietvertrag auf deinen Namen — den bekommst du bei uns. Die All-in-Miete (395–650 €) macht die Angabe der Wohnkosten einfach: Ein Betrag, keine Nebenkostenabrechnung. Schätze deinen Anspruch im BAföG-Rechner →

Stand September 2026, ohne Gewähr — verbindlich rechnet das Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk deiner Hochschule).

Häufige Fragen

Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?

Nein. Die Hälfte ist Zuschuss und bleibt dir. Die Darlehenshälfte ist zinslos und auf maximal 10.010 € gedeckelt — die Rückzahlung beginnt erst rund 5 Jahre nach Ende der Förderung, in Raten ab etwa 130 €/Monat, mit Erlassmöglichkeiten.

Lohnt sich der Antrag auch, wenn meine Eltern „zu viel" verdienen?

Oft ja. Die Freibeträge wurden mehrfach erhöht, Geschwister in Ausbildung erhöhen sie zusätzlich. Wer unsicher ist: Antrag stellen kostet nichts — und nur ein Bescheid schafft Klarheit. Ein abgelehnter BAföG-Antrag ist außerdem Voraussetzung für manche Alternativen.

Zählt ein möbliertes WG-Zimmer als eigene Wohnung?

Ja. Entscheidend ist, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst und einen Mietvertrag auf deinen Namen hast. Dann gibt es die volle Wohnpauschale von 380 €/Monat.

Bekomme ich BAföG im dualen Studium?

Grundsätzlich möglich, aber die Vergütung vom Betrieb wird angerechnet — bei üblichen Gehältern bleibt selten ein Anspruch. Details auf unserer Seite zum dualen Studium.

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