Werkstudent in 30 Sekunden
Wer neben dem Vollzeitstudium arbeitet, zahlt als Werkstudent keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — nur 9,3 % Rentenversicherung. Bedingung: In der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche (in den Semesterferien mehr erlaubt). Es gilt der Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (2026); viele Firmen in der Region zahlen für Werkstudenten 15–18 €.
Die Regeln
- ✓20-Stunden-Regel: mehr als 20 Std./Woche in der Vorlesungszeit kostet den Werkstudentenstatus — dann volle Sozialabgaben. In den Semesterferien darfst du aufstocken.
- ✓Steuer: Bis zum Grundfreibetrag von 12.084 €/Jahr (2026) zahlst du effektiv keine Lohnsteuer — zu viel gezahlte Steuer holst du per Steuererklärung zurück.
- ✓BAföG: Im Schnitt des Bewilligungszeitraums bleiben rund 603 €/Monat anrechnungsfrei — was darüber liegt, kürzt das BAföG anteilig.
- ✓Familienversicherung: Bis 25 kannst du kostenlos familienversichert bleiben, solange dein Einkommen die Grenze (bei Minijob 603 €) nicht übersteigt — als Werkstudent mit mehr Verdienst brauchst du die studentische KV (ca. 130 €/Monat).
- ✓Kindergeld: läuft im Erststudium unabhängig vom Verdienst weiter (bis 25).
Rechenbeispiel fürs A23
12 Std./Woche à 15 € ergeben rund 780 € brutto ≈ 705 € netto (nur RV-Abzug). Das deckt die All-in-Miete von Zimmer 1 (395 €) und Zimmer 3 (495 €) locker — bei 603 € durchschnittlichem Monatsverdienst bleibt sogar das BAföG unangetastet. Arbeitgeber mit Werkstudentenstellen findest du in Nürtingen, Metzingen und auf den Fildern in 10–20 Minuten Pendelweg.
Stand September 2026, ohne Gewähr. Mindestlohn 13,90 € (2026), 14,60 € ab 2027; Grundfreibetrag 12.084 € (2026).
Häufige Fragen
Wie viel darf ich verdienen, ohne BAföG zu verlieren?
Anrechnungsfrei bleiben rund 603 €/Monat im Durchschnitt des Bewilligungszeitraums (Stand 2026). In den Ferien mehr zu arbeiten ist okay, solange der Schnitt stimmt.
Zählt ein Praktikum als Werkstudentenjob?
Nein — für Praktika gelten eigene Regeln (Pflicht vs. freiwillig, Mindestlohn, SV-Status). Details auf unserer Praktikums-Seite.
Was passiert, wenn ich die 20 Stunden überschreite?
Einzelne Wochen (z. B. Abend-/Wochenendarbeit) sind unschädlich, dauerhaft mehr als 20 Std. in der Vorlesungszeit beendet das Werkstudentenprivileg — dann werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig.