Warum diese Seiten?
Ein möbliertes Zimmer ab 395 € all-in ist bezahlbar — und mit den richtigen Zuschüssen zahlst du oft nur einen Teil selbst. Hier steht, welche Hilfen es gibt, wer sie bekommt und wie du sie beantragst. Alles kombinierbar, alles ohne Fachchinesisch.
Der schnellste Weg zu deinem Zuschuss
1. BAB prüfen: Für die meisten Azubis in der ersten Ausbildung ist die Berufsausbildungsbeihilfe der größte Hebel — der BAB-Rechner zeigt in 10 Sekunden, ob sich der Antrag lohnt.
2. Kein BAB? Wohngeld prüfen: Bei zweiter Ausbildung oder abgelehntem Antrag ist Wohngeld die übliche Alternative.
3. Den Betrieb fragen: Immer mehr Ausbildungsbetriebe übernehmen die Miete ganz oder teilweise — mit unserem Mustertext für die Personalabteilung ist die Frage in zwei Minuten gestellt.
Alle drei Wege lassen sich kombinieren. Und wenn das Geld für die Kaution fehlt: Kaution in Raten zahlen ist dein gesetzliches Recht.
Neu: Das große BAB-Tutorial — 13 Kapitel
Vom ersten Check bis zur Auszahlung — jedes Kapitel beantwortet eine Frage komplett.
Kein Azubi? Studienhilfe für Studierende & Co.
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Häufige Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für Azubis, die ausziehen?
Die wichtigsten sind Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit, Wohngeld von der Wohngeldstelle des Landkreises und die Mietübernahme durch den Ausbildungsbetrieb. Kindergeld läuft während der ersten Ausbildung weiter und wird in vielen Familien als Mietzuschuss weitergereicht.
Kann ich BAB und Mietübernahme durch den Betrieb kombinieren?
Ja. Ein Mietzuschuss des Betriebs ist Einkommen und wird beim BAB angerechnet — unterm Strich bleibt die Kombination trotzdem fast immer die günstigste Lösung. Die Agentur für Arbeit rechnet den konkreten Fall aus.
Gelten die Hilfen auch für ein möbliertes WG-Zimmer?
Ja. Ein WG-Zimmer mit Mietvertrag auf deinen Namen zählt als eigene Unterkunft — auch möbliert und auch zur Zwischenmiete. Bei All-in-Miete steht der Gesamtbetrag im Vertrag, das macht die Angabe in Anträgen besonders einfach.
Wo beantrage ich was?
BAB: online bei der Agentur für Arbeit. Wohngeld: bei der Wohngeldstelle des Landkreises Esslingen (für Großbettlingen). Mietübernahme: formlos bei deiner Personalabteilung — Mustertext auf unserer Themenseite.