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Studienhilfe · Ratgeber

Duales Studium: Gehalt plus Extras — so holst du mehr heraus

Dual Studierende verdienen von Tag 1 — aber Mindestlohn gilt nicht, BAföG bringt selten etwas, und die besten Extras stehen nicht im Vertrag. Ein Überblick.

Finanzierung im dualen Studium — 30 Sekunden

Deine Basis ist die Vergütung vom Partnerunternehmen (je nach Branche meist 900–1.600 €/Monat). Der gesetzliche Mindestlohn gilt für dual Studierende nicht — die Vergütung ist Verhandlungs- bzw. Tarifsache. BAföG ist theoretisch möglich, wird aber durch die Anrechnung der Vergütung meist auf 0 € gekürzt. Dafür laufen Kindergeld (bis 25) und oft üppige Betriebsleistungen: Fahrtkosten, Laptop, Semesterbeiträge — und zunehmend ein Mietzuschuss oder ein gestelltes Zimmer.

Deine Bausteine

Fürs Unternehmen: Zimmer als Benefit

Arbeitgeber-Tipp weitergeben lohnt sich: Ein möbliertes WG-Zimmer ab 395 € all-in ist für Betriebe ein günstiger, planbarer Benefit, der dual Studierende aus ganz Deutschland rekrutierbar macht. Infos für deine Personalabteilung: Wohnung als Benefit und die Betriebe-Broschüre (PDF) ↗.

Stand September 2026, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Habe ich als dual Studierender Anspruch auf Mindestlohn?

Nein — das Mindestlohngesetz nimmt dual Studierende (wie Azubis) ausdrücklich aus. Maßgeblich sind Vertrag und ggf. Tarif. Praxisintegrierte Modelle mit echtem Arbeitsvertrag können anders liegen — im Zweifel bei der Gewerkschaft oder IHK fragen.

Lohnt sich ein BAföG-Antrag im dualen Studium?

Meist nicht: Die Vergütung wird nahezu voll angerechnet und drückt den Anspruch auf 0 €. Ausnahme: sehr niedrige Vergütung in Kombination mit geringem Elterneinkommen — dann rechnen lassen.

Kann der Betrieb meine Miete steuerbegünstigt übernehmen?

Betriebe können Wohnkosten als Teil der Vergütung oder über Zuschüsse gestalten — die steuerliche Behandlung hängt vom Modell ab und gehört in die Hand der Personalabteilung/Steuerberatung. Unsere Betriebe-Seiten liefern die Argumente.

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