Finanzierung im dualen Studium — 30 Sekunden
Deine Basis ist die Vergütung vom Partnerunternehmen (je nach Branche meist 900–1.600 €/Monat). Der gesetzliche Mindestlohn gilt für dual Studierende nicht — die Vergütung ist Verhandlungs- bzw. Tarifsache. BAföG ist theoretisch möglich, wird aber durch die Anrechnung der Vergütung meist auf 0 € gekürzt. Dafür laufen Kindergeld (bis 25) und oft üppige Betriebsleistungen: Fahrtkosten, Laptop, Semesterbeiträge — und zunehmend ein Mietzuschuss oder ein gestelltes Zimmer.
Deine Bausteine
- ✓Vergütung: vertraglich oder tariflich — beim Verhandeln hilft der Vergleich mit Azubi-Vergütungen der Branche plus Studienleistung.
- ✓Kindergeld: läuft im ersten Studium bis 25 weiter — unabhängig vom Verdienst.
- ✓Wohnkosten über den Betrieb: Viele Unternehmen übernehmen Miete ganz oder teilweise, gerade wenn der Studienort weiter weg ist. Mustertext und Argumente: Mietübernahme durch den Betrieb.
- ✓Deutschlandstipendium: steht auch dual Studierenden offen — 300 €/Monat zusätzlich.
- ✓KfW-Studienkredit: gilt ausdrücklich auch für duale Studiengänge, falls eine Lücke bleibt.
- ✓Steuer: Als dual Studierender mit Arbeitsvertrag kannst du Werbungskosten (Fahrten zur Hochschule, Arbeitsmittel, ggf. Zweitwohnung) absetzen — oft mehrere hundert Euro Erstattung.
Fürs Unternehmen: Zimmer als Benefit
Arbeitgeber-Tipp weitergeben lohnt sich: Ein möbliertes WG-Zimmer ab 395 € all-in ist für Betriebe ein günstiger, planbarer Benefit, der dual Studierende aus ganz Deutschland rekrutierbar macht. Infos für deine Personalabteilung: Wohnung als Benefit und die Betriebe-Broschüre (PDF) ↗.
Stand September 2026, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Habe ich als dual Studierender Anspruch auf Mindestlohn?
Nein — das Mindestlohngesetz nimmt dual Studierende (wie Azubis) ausdrücklich aus. Maßgeblich sind Vertrag und ggf. Tarif. Praxisintegrierte Modelle mit echtem Arbeitsvertrag können anders liegen — im Zweifel bei der Gewerkschaft oder IHK fragen.
Lohnt sich ein BAföG-Antrag im dualen Studium?
Meist nicht: Die Vergütung wird nahezu voll angerechnet und drückt den Anspruch auf 0 €. Ausnahme: sehr niedrige Vergütung in Kombination mit geringem Elterneinkommen — dann rechnen lassen.
Kann der Betrieb meine Miete steuerbegünstigt übernehmen?
Betriebe können Wohnkosten als Teil der Vergütung oder über Zuschüsse gestalten — die steuerliche Behandlung hängt vom Modell ab und gehört in die Hand der Personalabteilung/Steuerberatung. Unsere Betriebe-Seiten liefern die Argumente.