Stand: 29.09.2026 · Quellen: Bundesagentur für Arbeit, §§ 56 ff. SGB III

BAB in 30 Sekunden
BAB ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Azubis in der ersten betrieblichen Ausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen können, weil der Betrieb zu weit weg ist. Höhe: abhängig von Vergütung, Miete und Elterneinkommen. Antrag: online, am besten 2 Monate vor Ausbildungsstart — gezahlt wird frühestens ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Rückzahlung: keine. Erste Schätzung: unser BAB-Rechner.
Wie hoch ist BAB? Die Zahlen 2026
Der monatliche Bedarf liegt 2026 bei bis zu 822 € — 442 € Grundbedarf für den Lebensunterhalt plus 380 € Wohnpauschale, dazu kommen Fahrtkosten zur Berufsschule und eine Familienheimfahrt pro Monat. Davon werden deine Vergütung (nach Freibetrag) und anrechenbares Elterneinkommen abgezogen; die Differenz wird ausgezahlt — in der Praxis meist 100 bis 500 €/Monat. Alle Details, die Bedarfstabelle und eine Beispielrechnung: Wie hoch ist BAB? Bedarfssätze 2026.
Habe ich Anspruch? Die 4 Bedingungen
- ✓Betriebliche Ausbildung: Du machst eine duale Ausbildung mit Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Beruf. Rein schulische Ausbildungen laufen über BAföG, nicht über BAB.
- ✓Erste Ausbildung: In der Regel wird nur die erste Ausbildung gefördert — Ausnahmen unten.
- ✓Eigene Wohnung nötig: Du wohnst nicht mehr bei den Eltern, weil der Betrieb vom Elternhaus aus nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist. Es zählt die Wegezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht die Kilometer.
- ✓Bedarf übersteigt Einkommen: Deine Vergütung (und anrechenbares Elterneinkommen) liegt unter dem Bedarf, den die Agentur für Miete und Lebensunterhalt ansetzt.
Ein möbliertes WG-Zimmer mit Mietvertrag zählt ganz normal als eigene Unterkunft — auch zur Zwischenmiete. Wichtig ist nur, dass ein Mietvertrag auf deinen Namen existiert.
Wie viel BAB bekommt man?
Einen Festbetrag gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit setzt einen Gesamtbedarf aus Pauschalen für Unterkunft und Lebensunterhalt an (plus Fahrkosten und ggf. Arbeitskleidung) und zieht davon deine Ausbildungsvergütung sowie anrechenbares Elterneinkommen ab — mit Freibeträgen, etwa für Geschwister in der Schule. Was übrig bleibt, wird monatlich überwiesen. In der Praxis reicht die Spanne von einem kleinen Zuschuss bis zu mehreren hundert Euro im Monat. Verdienen deine Eltern „zu viel", heißt das nicht automatisch 0 € — gerade bei niedriger Vergütung im ersten Lehrjahr bleibt oft ein Anspruch. Die verbindliche Berechnung macht die Agentur für Arbeit ↗.
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein. BAB ist ein Zuschuss, kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden, anders als etwa ein Bildungskredit. Der Betrag wird monatlich zusätzlich zur Ausbildungsvergütung überwiesen und läuft pro Bewilligungszeitraum (18 Monate); danach wird neu gerechnet. Steigt deine Vergütung im zweiten Lehrjahr, sinkt das BAB etwas — es bleibt trotzdem geschenktes Geld.
BAB bei zweiter Ausbildung
Grundsätzlich fördert die Agentur für Arbeit nur die erste Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie für deine dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist — etwa weil du den ersten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst oder die erste Ausbildung abgebrochen wurde. Das prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall; ein Beratungstermin vor dem Antrag lohnt sich. Gibt es kein BAB, ist Wohngeld die übliche Alternative.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ✓Ausbildungsvertrag (von Betrieb und Kammer unterschrieben)
- ✓Mietvertrag mit Miethöhe — bei All-in-Miete steht der Gesamtbetrag drin
- ✓Nachweis der Ausbildungsvergütung
- ✓Einkommensnachweise der Eltern (in der Regel das vorletzte Kalenderjahr)
- ✓Personalausweis oder Pass, bei internationalen Azubis der Aufenthaltstitel
- ✓Bankverbindung (IBAN) für die monatliche Auszahlung
- ✓Falls vorhanden: Fahrtkosten zur Berufsschule und Nachweis für eine Familienheimfahrt pro Monat
Fehlt beim Absenden noch etwas (z. B. der Mietvertrag), reichst du es einfach nach — entscheidend ist der Antragsmonat, ab ihm kann gezahlt werden.
BAB-Antrag als Formular/PDF — wo finde ich ihn?
Den Antrag stellst du am einfachsten online im Portal der Agentur für Arbeit (arbeitsagentur.de → „Berufsausbildungsbeihilfe", Konto anlegen, geführter Antrag). Ein klassisches PDF-Formular zum Ausdrucken gibt es dort ebenfalls zum Download; alternativ schickt es dir deine örtliche Agentur für Arbeit auf Anfrage zu — telefonisch unter 0800 4 5555 00 (gebührenfrei). Für Großbettlingen ist die Agentur für Arbeit im Landkreis Esslingen zuständig. Tipp: Auch wenn du das PDF nutzt, lege ein Online-Konto an — Nachreichungen gehen dort deutlich schneller. Die direkten Links zu Online-Antrag, PDF und Rechner stehen unten im Abschnitt „BAB-Antrag: Formulare & offizielle Links".
Der Antrag in 6 Schritten
1. Anspruch grob prüfen — im BAB-Rechner oder beim offiziellen Rechner ↗. 2. Antrag starten, am besten zwei Monate vor Ausbildungsbeginn. 3. Unterlagen sammeln (Liste oben). 4. Eltern-Formulare früh anstoßen — die Anlage zum Elterneinkommen dauert erfahrungsgemäß am längsten. 5. Absenden, auch wenn noch etwas fehlt — der Antragsmonat zählt. 6. Bescheid prüfen; bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf BAB?
Azubis in einer ersten betrieblichen (dualen) Ausbildung, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Betrieb vom Elternhaus aus nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist. Die Höhe hängt von Ausbildungsvergütung, Miete und dem Einkommen der Eltern ab. Für rein schulische Ausbildungen gibt es kein BAB — dort kommt ggf. BAföG infrage.
Wann muss ich BAB beantragen?
So früh wie möglich, idealerweise zwei Monate vor Ausbildungsbeginn. BAB wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde — rückwirkend gibt es nichts. Der Antrag lohnt sich auch mitten in der Ausbildung, z. B. wenn du erst später ausziehst.
Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
2026 liegt der Bedarf bei bis zu 822 €/Monat (442 € Lebensunterhalt + 380 € Wohnpauschale) plus Fahrtkosten. Davon zieht die Agentur für Arbeit deine Vergütung und anrechenbares Elterneinkommen ab — ausgezahlt wird die Differenz, in der Praxis meist 100 bis 500 € monatlich.
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein. BAB ist ein Zuschuss, kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden und wird monatlich zusätzlich zur Ausbildungsvergütung überwiesen.
Was tun, wenn der BAB-Antrag abgelehnt wird?
Erst die Begründung lesen: Oft fehlen nur Unterlagen oder das Elterneinkommen wurde falsch angesetzt — dann lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats. Gibt es wirklich keinen Anspruch, sind Wohngeld, weitergereichtes Kindergeld und eine Mietbeteiligung des Ausbildungsbetriebs die üblichen Alternativen.
BAB-Antrag: Formulare & offizielle Links
Der BAB-Antrag läuft über die Agentur für Arbeit — am schnellsten online, alternativ mit den offiziellen Formularen. Hier die direkten Wege, ohne Suchen:
Für die schnelle Vorab-Schätzung: unser BAB-Rechner in 10 Sekunden.
Tipp: Antrag stellen, bevor die Ausbildung beginnt — BAB wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt.
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