
Die drei Grundvoraussetzungen
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommst du, wenn drei Dinge zusammenkommen. Alle drei müssen erfüllt sein — dann entscheidet nur noch die Einkommensrechnung über die Höhe.
- 1Anerkannte betriebliche Ausbildung: Du machst eine duale (betriebliche oder außerbetriebliche) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Rein schulische Ausbildungen (z. B. Pflegeschule ohne Vertrag mit Träger) fallen unter BAföG, nicht BAB.
- 2Erste Ausbildung: BAB gibt es grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung. Zu den Ausnahmen: BAB bei zweiter Ausbildung.
- 3Eigene Unterkunft, weil es nötig ist: Du wohnst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern — und der Betrieb ist vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar. Als grobe Faustregel gelten mehr als etwa zwei Stunden Fahrtzeit pro Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln als unzumutbar.
Wann die Entfernungsregel nicht zählt
Auch wenn der Betrieb theoretisch vom Elternhaus erreichbar wäre, hast du Anspruch, wenn du:
- •18 Jahre oder älter bist und aus dem Elternhaus ausziehst? Nein — Alter allein reicht nicht. Aber:
- •verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst,
- •mindestens ein Kind hast,
- •aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht aufs Elternhaus verwiesen werden kannst (z. B. zerrüttetes Verhältnis — die Berufsberatung prüft das vertraulich).
Die Einkommensprüfung — kein Grund, vorher aufzugeben
Sind die drei Grundvoraussetzungen erfüllt, rechnet die Agentur für Arbeit: Bedarf (2026: 442 € Lebensunterhalt + 380 € Wohnpauschale = 822 €/Monat, plus Fahrtkosten) minus deine Vergütung (nach Freibetrag) minus anrechenbares Elterneinkommen. Wichtig: Es zählt das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr, und es gibt Freibeträge — auch für Geschwister in Schule oder Ausbildung. Viele Familien mit „normalem“ Einkommen bekommen deshalb doch etwas.
Ob es sich für dich lohnt, zeigt in 10 Sekunden unser BAB-Schnellcheck — verbindlich rechnet der offizielle Rechner der Agentur für Arbeit.
Selbstcheck: Habe ich Anspruch?
- •✔ Duale Ausbildung mit Ausbildungsvertrag? (Nicht: Studium, rein schulische Ausbildung)
- •✔ Erste Ausbildung? (Sonst: Kapitel „Zweite Ausbildung“ lesen)
- •✔ Eigenes Zimmer / eigene Wohnung mit Mietvertrag auf deinen Namen?
- •✔ Betrieb vom Elternhaus nicht in zumutbarer Zeit erreichbar — oder verheiratet / mit Kind?
- •→ Alle vier Haken: Antrag stellen. So geht der Antrag · Diese Unterlagen brauchst du
Das große BAB-Tutorial: alle 13 Kapitel
Vom ersten Check bis zur Auszahlung — jedes Kapitel beantwortet eine Frage komplett.
Häufige Fragen
Bekomme ich BAB, wenn ich bei den Eltern wohnen bleibe?
Nein. BAB setzt eine eigene Unterkunft außerhalb des Elternhauses voraus. Sobald du für die Ausbildung ausziehst, entsteht der Anspruch — stell den Antrag im Monat des Umzugs.
Zählt ein möbliertes WG-Zimmer als eigene Unterkunft?
Ja. Entscheidend ist ein Mietvertrag auf deinen Namen mit klarer Miethöhe — auch möbliert, auch WG, auch Zwischenmiete. Bei All-in-Miete steht der Gesamtbetrag im Vertrag, das macht den Antrag besonders einfach.
Gibt es BAB auch im 2. und 3. Lehrjahr?
Ja, für die gesamte Ausbildungsdauer. Da die Vergütung steigt, wird der Zuschuss meist kleiner — bewilligt wird in der Regel für 18 Monate, danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag.
Ich bin über 18 — reicht das für den Anspruch?
Alter allein reicht nicht. Es zählt, ob der Betrieb vom Elternhaus zumutbar erreichbar ist — oder ob du verheiratet bist, ein Kind hast oder schwerwiegende soziale Gründe vorliegen.
Was ist mit Umschulung oder Studium?
Umschulungen laufen über andere Förderungen (z. B. Bildungsgutschein), Studium über BAföG. BAB gilt für die duale Erstausbildung.
Anspruch geprüft? Dann fehlt nur noch das Zimmer mit Mietvertrag.
Auch beliebt: Zimmer nahe der HFWU Nürtingen