StartAusbildungshilfeVoraussetzungen

BAB-Tutorial · Kapitel 2

Wer hat Anspruch auf BAB? Die Voraussetzungen im Klartext

Drei Grundvoraussetzungen, eine Einkommensrechnung — mehr steckt nicht dahinter. Hier prüfst du deinen Anspruch in 60 Sekunden.

Azubi mit Schild „Mit BAB gefördert — mein Start in eine sichere Zukunft“ im möblierten WG-Zimmer im A23 StudentCampus
Voraussetzungen erfüllt: Wer für die Ausbildung auszieht, hat gute Chancen auf BAB.

Die drei Grundvoraussetzungen

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommst du, wenn drei Dinge zusammenkommen. Alle drei müssen erfüllt sein — dann entscheidet nur noch die Einkommensrechnung über die Höhe.

  1. 1Anerkannte betriebliche Ausbildung: Du machst eine duale (betriebliche oder außerbetriebliche) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Rein schulische Ausbildungen (z. B. Pflegeschule ohne Vertrag mit Träger) fallen unter BAföG, nicht BAB.
  2. 2Erste Ausbildung: BAB gibt es grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung. Zu den Ausnahmen: BAB bei zweiter Ausbildung.
  3. 3Eigene Unterkunft, weil es nötig ist: Du wohnst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern — und der Betrieb ist vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar. Als grobe Faustregel gelten mehr als etwa zwei Stunden Fahrtzeit pro Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln als unzumutbar.

Wann die Entfernungsregel nicht zählt

Auch wenn der Betrieb theoretisch vom Elternhaus erreichbar wäre, hast du Anspruch, wenn du:

Der häufigste Fall in der Region: Ausbildungsbetrieb in Nürtingen, Kirchheim, Metzingen oder im Raum Stuttgart — Elternhaus zu weit weg. Genau dafür ist BAB gedacht: Ein möbliertes WG-Zimmer mit eigenem Mietvertrag (wie im A23 in Großbettlingen, ab 395 € all-in) erfüllt die Unterkunfts-Voraussetzung.

Die Einkommensprüfung — kein Grund, vorher aufzugeben

Sind die drei Grundvoraussetzungen erfüllt, rechnet die Agentur für Arbeit: Bedarf (2026: 442 € Lebensunterhalt + 380 € Wohnpauschale = 822 €/Monat, plus Fahrtkosten) minus deine Vergütung (nach Freibetrag) minus anrechenbares Elterneinkommen. Wichtig: Es zählt das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr, und es gibt Freibeträge — auch für Geschwister in Schule oder Ausbildung. Viele Familien mit „normalem“ Einkommen bekommen deshalb doch etwas.

Ob es sich für dich lohnt, zeigt in 10 Sekunden unser BAB-Schnellcheck — verbindlich rechnet der offizielle Rechner der Agentur für Arbeit.

Selbstcheck: Habe ich Anspruch?

Das große BAB-Tutorial: alle 13 Kapitel

Vom ersten Check bis zur Auszahlung — jedes Kapitel beantwortet eine Frage komplett.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAB, wenn ich bei den Eltern wohnen bleibe?

Nein. BAB setzt eine eigene Unterkunft außerhalb des Elternhauses voraus. Sobald du für die Ausbildung ausziehst, entsteht der Anspruch — stell den Antrag im Monat des Umzugs.

Zählt ein möbliertes WG-Zimmer als eigene Unterkunft?

Ja. Entscheidend ist ein Mietvertrag auf deinen Namen mit klarer Miethöhe — auch möbliert, auch WG, auch Zwischenmiete. Bei All-in-Miete steht der Gesamtbetrag im Vertrag, das macht den Antrag besonders einfach.

Gibt es BAB auch im 2. und 3. Lehrjahr?

Ja, für die gesamte Ausbildungsdauer. Da die Vergütung steigt, wird der Zuschuss meist kleiner — bewilligt wird in der Regel für 18 Monate, danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag.

Ich bin über 18 — reicht das für den Anspruch?

Alter allein reicht nicht. Es zählt, ob der Betrieb vom Elternhaus zumutbar erreichbar ist — oder ob du verheiratet bist, ein Kind hast oder schwerwiegende soziale Gründe vorliegen.

Was ist mit Umschulung oder Studium?

Umschulungen laufen über andere Förderungen (z. B. Bildungsgutschein), Studium über BAföG. BAB gilt für die duale Erstausbildung.

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