Die Idee in 30 Sekunden
Ein unbesetzter Ausbildungsplatz kostet Betriebe jedes Jahr fünfstellig — ein Mietzuschuss von ein paar hundert Euro im Monat ist dagegen günstig. Deshalb übernehmen immer mehr Betriebe die Miete ihrer Azubis ganz oder teilweise: als Recruiting-Argument, gegen Abbrüche und für Bewerber aus größerem Umkreis. Du musst nur fragen — hier steht, wie.
Drei Modelle, die Betriebe nutzen
- ✓Voller Mietersatz: Der Betrieb zahlt die Miete komplett — üblich bei Mangelberufen und weit angereisten Azubis.
- ✓Monatlicher Zuschuss: Der Betrieb übernimmt einen festen Anteil, z. B. die Hälfte. Bei 395 € all-in sind das rund 200 € — für viele Betriebe ein kleiner Posten.
- ✓Der Betrieb mietet selbst: Der Betrieb schließt den Mietvertrag ab und stellt dir das Zimmer — steuerlich als Sachbezug geregelt, das klärt die Lohnbuchhaltung.
Gut zu wissen: Ein Mietzuschuss des Betriebs ist mit BAB kombinierbar — er wird als Einkommen angerechnet, unterm Strich bleibt die Kombination fast immer die günstigste Lösung.
So sprichst du deine Personalabteilung an
Der beste Zeitpunkt ist vor Vertragsunterschrift oder direkt nach der Zusage — dann ist deine Verhandlungsposition am stärksten. Aber auch mitten in der Ausbildung ist die Frage legitim, etwa wenn du für den Betrieb umziehst. Frag konkret, mit Zahl und Adresse — das zeigt, dass du es ernst meinst. Diesen Text kannst du direkt kopieren und anpassen:
Betreff: Unterstützung beim Wohnen während der Ausbildung Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …, zum … beginne ich meine Ausbildung als … in Ihrem Unternehmen. Da mein Elternhaus zu weit entfernt liegt, habe ich ein möbliertes WG-Zimmer im StudentCampus A23 in Großbettlingen gefunden (Am See 23, ca. … Minuten vom Betrieb, … € all-in pro Monat). Viele Ausbildungsbetriebe in der Region beteiligen sich an den Wohnkosten ihrer Azubis — als monatlicher Zuschuss oder durch direkte Übernahme der Miete. Ich möchte fragen, ob eine solche Unterstützung auch in Ihrem Unternehmen möglich ist. Gerne bringe ich zum Gespräch die Zimmerdaten und den Mietvertragsentwurf mit. Ein Infoblatt des Vermieters für Arbeitgeber gibt es unter www.studentcampus.info/betriebe-info/. Mit freundlichen Grüßen …
Die Lücken (…) füllst du mit deinem Startdatum, Beruf und der Entfernung. Dein Ansprechpartner ist die Personalabteilung oder direkt die Ausbildungsleitung — im kleinen Betrieb die Geschäftsführung.
Was du dem Betrieb mitgeben kannst
Betriebe entscheiden schneller, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen: Zimmergröße, All-in-Preis, Entfernung zum Betrieb, Mietbeginn. Für die Geschäftsführung gibt es unser Infoblatt für Betriebe mit dem Kostenargument in Zahlen — und für Betriebe, die regelmäßig Azubis von auswärts einstellen, die Möglichkeit, sich als A23 Azubi-Wohnen-Partner ein Kontingent zu sichern.
Häufige Fragen
Ist ein Mietzuschuss vom Betrieb steuerfrei?
Nein, in der Regel ist er steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn bzw. Sachbezug. Die Details regelt die Lohnbuchhaltung des Betriebs — für dich als Azubi bleibt es trotzdem fast immer ein deutliches Plus.
Wird der Zuschuss beim BAB angerechnet?
Ja, als Einkommen. Das BAB fällt dann etwas niedriger aus — die Kombination aus beidem ist aber praktisch immer besser als BAB allein.
Was, wenn der Betrieb ablehnt?
Kein Schaden: Die Frage kostet nichts und wird als Eigeninitiative wahrgenommen. Dann bleiben BAB, Wohngeld und weitergereichtes Kindergeld als Wege — siehe die anderen Themen der Ausbildungshilfe.
Kann der Betrieb das Zimmer direkt anmieten?
Ja. Manche Betriebe schließen den Mietvertrag selbst ab und stellen das Zimmer ihrem Azubi zur Verfügung. Für Betriebe mit wiederkehrendem Bedarf gibt es dafür unsere Partner-Lösung mit Kontingent.
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